100 % erneuerbare Energien sind unser Ziel. Wir können diese Herausforderung nur mit den Menschen vor Ort gemeinsam meistern. Den vom Bund und den Ländern vorgegebenen Rahmen wollen wir dabei so einsetzen, dass auch die Kommunen und die unmittelbaren Anwohner von unseren Energieparks profitieren.
Wir planen einen Windpark südlich von Ladenthin in der Gemeinde Grambow.
Zum Projekt
Beteiligung von Gemeinden an Windenergieprojekten
Ein Teil der Wertschöpfung aus dem Betrieb von Windenergieanlagen soll in den Standortgemeinden verbleiben. Das finden wir richtig und freuen uns, dass die Bundesregierung mit der Novellierung des EEG diese Möglichkeit geschaffen hat.
Bundesweit ist der Gedanke der Akzeptanzförderung seit 2021 im § 6 EEG verankert. Zentraler Bestandteil ist eine freiwillige finanzielle Zuwendung in Höhe von bis zu 0,2 Ct je eingespeister Kilowattstunde an die Standortgemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern. Die Einnahmen verbleiben vollständig bei den Gemeinden und unterliegen nicht dem Länderfinanzausgleich.
Darüber hinaus können die Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen festlegen. Den Anfang hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 gemacht. Andere Bundesländer sind gefolgt, so dass inzwischen in acht Bundesländern vergleichbare, im Detail sehr unterschiedliche Regelungen bestehen oder in Planung sind.
Der Umgang von Eurowind mit der Beteiligung von Gemeinden
Eurowind Energy begrüßt die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden als wichtiges Element für die Akzeptanz bei der Umstellung unserer Energieversorgung auf regenerative Energiequellen. Wir bieten daher grundsätzlich allen Gemeinden, in denen wir neue Projekte umsetzen wollen, eine finanzielle Zuwendung nach § 6 EEG an. Darüber hinaus treten wir frühzeitig in den Dialog mit den Standortgemeinden, um den von den Gemeinden bevorzugten Umsetzungsweg der länderspezifischen Regelungen zu konkretisieren.